Montag, 2. September 2013

Merkwürdiges zur Erlangung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Vor dem 1.9.1983 hat zur Erlangung der Österreichischen Staatsbürgerschaft eines ehelich geborenen Kindes noch der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters allein genügt.
Nach dem 1.9.1983 wird der Staatsbürgerschaftsnachweis von Vater und Mutter, sowie die Heiratsurkunde der  Eltern verlangt.
Unehelich geborene Kinder wiederum brauchen einen Staatsbürgerschafsausweis der Mutter.
Wenn schon die Mutter eines ledigen Kindes als Staatsbürgerschaf bezeichnet wird, werden ihre Kinder dann auch Staatsbürgerschafe, wenn sie nicht durch eine nachträgliche Heirat der Mutter legitimiert werden?




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